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Kleine Ursache, böse Wirkung! #26

Unfälle mit Tieren

Der Zwischenfall im Weitramsdorfer Ortsteil Weidach sorgte im Juni 2017 bundesweit für Schlagzeilen: Eine nicht angeleinte Bulldogge fällt auf einem Kinderspielplatz ein zweijähriges Mädchen an und verletzt es durch Bisse so schwer, dass es mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden muss. Der Horror. Zuallererst für das Kind. Aber auch für die Eltern. Und kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Zwischenfällen mit Hunden – häufig Kampfhunden, die Menschen anfallen und verletzen. Und die gehen nicht immer wie in diesem Fall halbwegs glimpflich aus.

Kleine Ursache, böse Folgen

Haustiere sind etwas Wunderbares. Doch wenn Herrchen oder Frauchen überfordert sind und ihren Schützling nicht im Griff haben, kann das böse Konsequenzen haben. Das Fallbeispiel einer großen Versicherung zeigt, wie einen bereits eine kleine Unaufmerksamkeit blitzschnell in eine existenzbedrohende Lage bringen kann: Ein Labrador springt durch eine offene Autotüre aus dem Wagen und rennt quer über die Straße. Ein vorbei fahrendes Auto muss abrupt bremsen und kommt gerade noch zum Stehen. Ein nachfolgender Wagen fährt jedoch auf. Mehrere Unfallbeteiligte werden dabei verletzt. Die Halterin des Labradors wird für den Schaden an den Fahrzeugen sowie für Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche haftbar gemacht – insgesamt muss sie über 80.000 Euro zahlen.

Klarer Fall von: Kleine Ursache, schlimme Folgen! Das Beispiel zeigt: So ein kurzer Moment der Unachtsamkeit ist schneller da, als man vielleicht denkt. Und es kann jeden treffen. Belastbare, detaillierte Zahlen über Tierunfälle dieser Art gibt es zwar nicht. In den Statistiken des Statistischen Bundesamtes über Unfälle mit Tierbeteiligung – auch im Straßenverkehr – fällt jedoch auf, dass neben Pferden, die in der Regel die höchsten Schäden verursachen, tatsächlich Hunde am häufigsten auftauchen. Grund genug, einmal zu schauen, wie die Rechtslage genau ist und was man tun kann, damit es möglichst nie zu einem Unfall mit dem geliebten Vierbeiner kommt.

Eindeutige Rechtslage: Hundehalter haften immer

Die Halter sind grundsätzlich immer für ihre Hunde verantwortlich. So haften sie zivilrechtlich, falls ihr vierbeiniger Liebling etwa einen Verkehrsunfall oder einen sonstigen Sachschaden verursacht. Werden Personen von Bissen verletzt, kann dem Hundebesitzer wie in dem Coburger Fall auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Körperverletzung drohen. Bis hin zum öffentlichen Prozess und einer möglichen Haftstrafe.

Bei Hundebissen wird dabei zwischen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung unterschieden: Ist ein Hundehalter seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, wird in der Regel wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Folge: ein Strafbefehl oder eben ein Prozess. Das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis vor. Eine gefährliche Körperverletzung kann dann vorliegen, wenn jemand seinen Hund gezielt und bewusst als Waffe benutzt und ihn auf einen Menschen hetzt. In solchen, glücklicherweise sehr seltenen Fällen liegt der Spielraum der Gerichte zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Kommt es zu einer Verurteilung, so steht dem Opfer in jedem Fall auch noch ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe der zu bezahlenden Summe richtet sich dabei in der Regel nach der Schwere der Verletzung und den Folgen für das Opfer, kann aber bis zu einige tausend Euro reichen.

Hundetrainer? Eine gute Idee

Damit es nicht so weit kommt, helfen ein paar einfache Regeln. Die wichtigste: Hunde stets an der Leine führen, vor allem in der Nähe von Straßen oder da, wo andere Menschen unterwegs sind. Außerdem: Je besser ein Hund auf die Kommandos seines Halters hört desto geringer ist die Gefahr eines unkontrollierten Ausbruches. Immer mehr Menschen gehen deshalb mit ihren Hunden zu sogenannten Hundetrainern. Eine gute Idee, gerade für Personen, die zum ersten Mal einen Hund haben oder jene, die sich einen gefährlichen Kampfhund zugelegt haben. Der Ruf nach einem „Hunde-Führerschein“ mag übertrieben sein. Er wird jedoch immer dann wieder laut, wenn es zu solchen Zwischenfällen wie dem oben geschilderten kommt.

Noch ist das in Deutschland freilich nicht verpflichtend. Die Hundeverordnungen der Länder (eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht) listen lediglich gefährliche Rassen auf, für die es Sonderregelungen gibt: Das kann eine Genehmigungspflicht sein, aber auch Maulkorb- oder Leinenzwang oder der Nachweis, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Tierhalterhaftpflicht ist sinnvoll und kann Existenzen retten

Auch wenn sie nicht in allen Bundesländern verpflichtend ist: Für Hunde- und Pferdebesitzer ist so eine Tierhalterhaftpflichtversicherung definitiv zu empfehlen. Sie übernimmt Schadenersatzforderungen für Personen- oder Sachschäden, die von dem versicherten Tier verursacht werden. Dabei haftet der Halter für alle Schäden, die durch das Tier entstehen – und das übrigens auch dann, wenn er selbst gar nichts dafür kann. Ist das Tier zum Beispiel in der Obhut einer anderen Person, etwa wenn Freunde, Bekannte oder das Nachbarskind den Hund Gassi führen, haftet der Halter trotzdem.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät Hundehaltern deshalb dringend, eine solche Versicherung abzuschließen: „Eine Hundehalterhaftpflicht ist sehr sinnvoll, weil Sie sonst mit Ihrem Vermögen haften.“ Bei Unfällen mit Personenschaden kann der Schaden schnell in die Millionen gehen. Wer in solch einem Fall keine Versicherung, steht schnell vor dem finanziellen Ruin. Deshalb sollte die Deckungssumme der Versicherung auch mindestens fünf Millionen Euro betragen. Außerdem sollte man darauf achten, dass der Schutz auch bei Mietsachschäden greift oder wenn der Hund ohne Leine läuft.

Für Hunde ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung je nach Rasse schon ab rund 50 Euro pro Jahr zu bekommen (mit einer geringen Selbstbeteiligung von etwa 150 Euro). Schäden, die durch Katzen und andere Kleintiere verursacht werden, sind übrigens in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Weitramsdorf: Hundehalter kommt mit Strafbefehl davon

Ob in dem Weitramsdorfer Fall der Hundehalter oder eine Hundehaftpflicht die Krankenhaus- und Behandlungskosten für das Kind bezahlen musste, ist nicht bekannt. Die Geschehnisse sollten aber eine Warnung für alle Hundehalter sein, auch wenn die Geschichte am Ende glimpflich ausging. Das verletzte Mädchen muss nach dem Hundebiss zum Glück keine Folgeschäden fürchten.

Gegen den damals 37-jährigen Mann erging ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung über 40 Tagessätze. Dieser ist laut Angaben der Staatsanwaltschaft Coburg inzwischen rechtskräftig. Zu einem Prozess wird es also nicht mehr kommen.

von Wolfram Porr

Teure Bisse

Haftungsfragen

Es grünt, blüht, wächst und gedeiht: Der Frühling lockt wieder hinaus in die Natur. Ob mit dem Fahrrad über Stock und Stein, zu einem Spaziergang durch die Stadt oder mit den Kindern auf den Spielplatz. Natürlich haben viele dann auch ihren Hund dabei, die Vierbeiner freuen sich mindestens so wie das eigene Herrchen auf Bewegung an der frischen Luft, ausgedehnte Touren oder ganz einfach aufs Herumtollen. Dabei kommt es allerdings auch immer wieder zu Zwischenfällen zwischen Mensch und Tier, zwischen Tier und Straßenverkehr, zu Verletzungen, zu Schäden, zu Schmerz, Wut und Ärger. Und oft stellen sich dabei rechtliche Fragen nach Verantwortung, nach Schuld, nach Schadenersatz und Schmerzensgeld. Informationen dazu von Wolfgang Hörnlein von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler.

„Es gehört für uns zum Alltagsgeschäft, dass wir in der Kanzlei Klienten betreuen, die von Hunden gebissen worden sind“, erzählt Wolfgang Hörnlein, solche Fälle kämen leider häufiger vor als es öffentlich wahrgenommen werde. Auch drastische seien darunter, vor allem, wenn Kinder mit betroffen sind, die der Attacke eines Hundes oft wehrlos gegenüberstehen. Schlimme Verletzungen sind dann oft die Folge.

Rein rechtlich gilt: Grundsätzlich sind alle gesundheitlichen oder materiellen Schäden, die ein Haustier Dritten zufügt, schadensersatzpflichtig. „Die Rechtslage ist ja eindeutig: Wer ein Haustier hat, der haftet.“ Wenn also ein Haustier einen Menschen verletzt oder materiell schädigt, haben der Tierhalter und der in der jeweiligen Situation zuständige Tierhüter Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu bezahlen, wenn der Geschädigte dieses einklagt. Das gilt nicht nur für Hunde, sondern auch für andere Haustiere wie Katzen. Oft gebe es bei den Samtpfötern allerdings das Problem der Nachweisbarkeit. Hörnlein erzählt auch von einem Fall, in dem ein Pferd auf ein Mädchen gestürzt sei, das sich dabei schwere Verletzungen zugezogen habe. Und auch Pferde gelten als Haustiere. Anders verhalte es sich bei Nutztieren wie Kühen oder Blindenhunden. Wenn sie einen Schaden verursachen oder einen Menschen verletzen, „muss man als Halter schon grob fahrlässig gehandelt haben. Sonst geht der Geschädigte leer aus.“

Doch selbst wenn einem Schmerzensgeld und Schadensersatz zusteht, muss der Tierhalter das auch bezahlen können, solche Schmerzensgeld nämlich können leicht in die tausende oder zehntausende Euro gehen. Hörnlein empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Tierhalterversicherung.

Im Fall des Falles sollte man auf jeden Fall wie bei einem anderen Unfall auch Fotos machen, Namen notieren, gegebenenfalls bei einer Gefährdung durch ein Tier Landratsamt oder Stadt benachrichtigen oder sogar die Polizei. Und: Geschädigte sollten sich nicht zu schnell auf Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen, keine Abfindungserklärung zu schnell unterschreiben. Gerade bei Hundebissen sei oft nicht klar, welche Schäden langfristig zurückblieben, auch wenn es meistens, beruhigt Hörnlein, „ja doch relativ glimpflich und ohne Dauerschäden ausgeht.“

Wolfgang Hörnlein ist Gründer und Mitinhaber der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler.

 

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