Sonderthema Horizont: Verträge im Alltag

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Interview mit Dr. Wolfgang Hacker von Hörnlein und Feyler PartmbB

Verträge sind wie die unsichtbaren Fäden, die unser tägliches Leben zusammenhalten. Wir schließen sie ständig ab – bewusst, wenn wir einen Mietvertrag unterschreiben oder ein Auto kaufen, und oft unbewusst, wenn wir online einkaufen oder einen Streamingdienst abonnieren. Doch wie gut verstehen wir eigentlich, was wir da unterzeichnen oder anklicken? Und worauf sollten wir achten, damit aus einem vermeintlich harmlosen Papier kein rechtliches Minenfeld wird? Der COBURGER hat sich dazu mit Dr. Wolfgang Hacker von der Fachanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler unterhalten.

COBURGER: Welche Vertragstypen gibt es, und was unterscheidet sie voneinander?

Dr. Wolfgang Hacker: Es gibt verschiedene Vertragstypen, die je nach Zweck unterschiedlich ausgestaltet sind. Der häufigste ist der klassische Kaufvertrag – wie beim Einkauf im Supermarkt. Hier tauschen die Parteien Ware gegen Geld, und der Verkäufer schuldet ein mangelfreies Produkt. Dann gibt es den Dienstvertrag, der beispielsweise beim Arbeitsvertrag oder bei Dienstleistungen wie einem Arztbesuch Anwendung findet. Hier schuldet der Dienstleister nicht einen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Es gibt bei einem Dienstvertrag auch keine klassische Mängelgewährleistung. Ein weiterer wichtiger Vertragstyp ist der Werkvertrag. Dieser verpflichtet den Auftragnehmer, ein konkretes Ergebnis oder einen Erfolg zu liefern – zum Beispiel ein maßgefertigter Tisch vom Schreiner. Anders als beim Dienstvertrag wird hier also ein fertiges Werk geschuldet, für das der Auftragnehmer in der Regel auch haftet, wenn es nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht.

COBURGER: Was macht einen Vertrag aus?

Dr. Wolfgang Hacker: Ein Vertrag entsteht, wenn mindestens zwei Parteien sich einigen: Die eine möchte etwas haben, und die andere ist bereit, es zu liefern. Beim alltäglichen Einkauf ist das simpel – ich nehme ein Produkt aus dem Regal, lege es an der Kasse vor und bezahle. Der Vertrag ist damit geschlossen. Bei komplexeren Geschäften, etwa zwischen Unternehmen, wird es schwieriger. Hier müssen alle möglichen Szenarien und Eventualitäten bedacht werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die vorausschauende Vertragsgestaltung, die Probleme bereits im Vorfeld regelt, ist genau die Stärke eines erfahrenen Juristen.

COBURGER: Wie sollten Verträge idealerweise gestaltet sein?

Dr. Wolfgang Hacker: Ein guter Vertrag ist abstrakt genug, um verschiedene Situationen abzudecken, aber gleichzeitig konkret genug, um keine Unklarheiten zu lassen. Das bedeutet, er muss klar und verständlich formuliert sein, aber auch mögliche Sonderfälle oder Risiken berücksichtigen. Wenn ein Vertrag zu allgemein gehalten ist, kann es dazu kommen, dass ein Gericht die genauen Inhalte klären muss. Fehlt eine Regelung zu einem bestimmten Punkt, greifen in der Regel die gesetzlichen Vorschriften. Eine durchdachte Vertragsgestaltung minimiert dieses Risiko und bietet beiden Seiten Sicherheit.

COBURGER: Sind Vertragspartner immer gleichberechtigt?

Dr. Wolfgang Hacker: In vielen Fällen ja, aber der Gesetzgeber sieht besonderen Schutz für schwächere Parteien vor – zum Beispiel für Verbraucher oder Arbeitnehmer. Solche Schutzregelungen verhindern, dass eine Partei benachteiligt wird. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es beispielsweise Regelungen zur Sittenwidrigkeit: Wenn ein Vertrag grob gegen die guten Sitten verstößt oder strafrechtliche Vorschriften verletzt, ist er unwirksam. Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass Verträge fair bleiben und keine Partei übervorteilt wird.

COBURGER: Was sollte man grundsätzlich bei Verträgen bedenken?

Dr. Wolfgang Hacker: Ein altes Sprichwort lautet „Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss eines Vertrags genau überlegen, mit wem man ihn schließt und welche Verpflichtungen man eingeht. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu lesen und, wenn nötig, von einem Experten prüfen zu lassen. Ein Vertrag ist eine verbindliche Vereinbarung, und es gibt oft keinen einfachen Weg, ihn später rückgängig zu machen. Deshalb gilt: lieber einmal mehr nachdenken und prüfen, bevor man unterschreibt. Die Fragen stellte Wolfram Hegen.